{"id":1722,"date":"2025-07-26T18:52:54","date_gmt":"2025-07-26T16:52:54","guid":{"rendered":"https:\/\/ibz-bielefeld.de\/?page_id=1722"},"modified":"2025-11-07T12:42:36","modified_gmt":"2025-11-07T11:42:36","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/ibz-bielefeld.de\/ckb\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<h2 class=\"wp-block-heading\">Satzung des Internationalen Begegnungszentrums Friedenshaus e.V. (IBZ)<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Stand: 11.12.2022<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 1 Name des Vereins<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">1. Der Verein f\u00fchrt den Namen: INTERNATIONALES BEGEGNUNGSZENTRUM FRIEDENSHAUS e. V. (IBZ)<br>2. Der Verein hat seinen Sitz in Bielefeld. Er ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter der Nummer 2044 eingetragen.<br>3. Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das laufende Kalenderjahr.<br>4. Der Verein ist Mitglied im Deutschen Parit\u00e4tischen Wohlfahrtsverband<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 2 Ziel und Zweck des Vereins<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">1. Das Ziel des Vereins ist es, einen Beitrag zur V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung und zur Chancengleichheit und Gleichberechtigung aller Menschen zu leisten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Weitere Ziele sind<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>die Realisierung eines global verantwortlichen und vernetzten Denkens und Handelns, die Thematisierung von Eine-Welt-Fragen in der \u00d6ffentlichkeit und die F\u00f6rderung der Entwicklungszusammenarbeit;<\/li>\n\n\n\n<li>die F\u00f6rderung der Jugend- und Alten- und Behindertenhilfe sowie der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, Kunst und Kultur und der Gesundheitshilfe.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Diese Ziele sollen erreicht werden durch eine kontinuierliche Arbeit gegen jede Form von Rassismus, Nationalismus und Diskriminierung. Hierzu entwickelt der Verein eigene Aktivit\u00e4ten und arbeitet mit ande-ren Organisationen und Institutionen zusammen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Angebote der Beratung, Bildung und Hilfe f\u00fcr Kinder und Jugendliche, alten Menschen und Menschen mit Behinderungen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Leitlinien dieser Aktivit\u00e4ten sind die Begegnung und Austausch zwischen Menschen unterschiedlicher nationaler Herkunft und kultureller Zugeh\u00f6rigkeit.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Verein kann sich zur Verfolgung seiner Ziele an anderen gemeinn\u00fctzigen Organisationen beteiligen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Im Vordergrund stehen die Prinzipien der Selbstverantwortung und der Selbstorganisation.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Ziele des Vereins werden ausschlie\u00dflich mit gewaltfreien und demokratischen Mitteln verfolgt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">2. Der Verein versteht sich als eine politische Plattform, um die o.g. Ziele zu erreichen<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">3. Der Verein ist Tr\u00e4ger eines politischen Weiterbildungswerkes und eines Weiterbildungswerkes mit allgemeiner Anerkennung. Zur Sicherung einer bedarfsgerechten Planung und Durchf\u00fchrung von Lehrver-anstaltungen r\u00e4umt der Verein den Einrichtungen der Weiterbildung, den Mitarbeitenden und den Teilnehmenden ein Mitwirkungsrecht in diesen Einrichtungen ein. Art und Umfang dieses Mitwirkungsrechts werden in einer eigenen Satzung der Bildungswerke geregelt.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 3 Gemeinn\u00fctzigkeit<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">1. Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<br>2. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 4 Mitgliedschaft<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">1. Mitglieder k\u00f6nnen nat\u00fcrliche Personen werden, die in der Bundesrepublik Deutschland wohnhaft sind.<br>2. F\u00f6rdermitglied kann jedwede juristische oder nat\u00fcrliche Person werden, die die Ziele des Vereins finanziell oder in sonstiger Weise unterst\u00fctzt. F\u00f6rdermitglieder haben weder ein aktives noch ein passives Wahlrecht.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 5 Erwerb der Mitgliedschaft<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">1. Die Mitgliedschaft wird durch einen schriftlichen Beitrittsantrag erworben, \u00fcber dessen Annahme bzw. Ablehnung der Vorstand durch eine schriftliche Mitteilung binnen sechs Wochen nach Eingang entschei-det. Falls keine Reaktion erfolgt, hat der\/die Antragsteller\/in das Recht, die Mitgliederversammlung an-zurufen. Die Mitgliedschaft beginnt mit Erhalt der Mitteilung. Das aktive und passive Wahlrecht erh\u00e4lt ein Neu-mitglied erst nach Zahlung des Mitgliedbeitrages f\u00fcr mindestens zwei Monate.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 6 Mitgliedsbeitrag<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">1. Die H\u00f6he des Mitgliedsbeitrages und die F\u00e4lligkeit werden von der Mitgliederversammlung bestimmt.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">1. Jedes Mitglied ist berechtigt, die Mitgliederversammlung zu besuchen und sein aktives sowie passives Wahlrecht auszu\u00fcben.<br>2. F\u00f6rdermitglieder haben das Recht, ohne Stimmrecht am Vereinsleben teilzunehmen.<br>3. Hauptamtlich Besch\u00e4ftigte d\u00fcrfen nicht Mitglieder des Vereins werden.<br>4. Die Mitglieder sind an ordnungsgem\u00e4\u00df herbeigef\u00fchrte Beschl\u00fcsse und Vereinbarungen des Vereins gebunden.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 8 Beendigung der Mitgliedschaft<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">1. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austrittserkl\u00e4rung, Ausschluss oder Streichung.<br>a) Austrittserkl\u00e4rung<br>Der jederzeit m\u00f6gliche Austritt erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung an den Vorstand und wird zum Ende des Monats wirksam, in dem die Austrittserkl\u00e4rung eingegangen ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">b) Ausschluss<br>Der Vorstand kann ein Mitglied aus wichtigem Grund ausschlie\u00dfen. Wichtige Gr\u00fcnde sind insbesondere ein die Vereinsziele sch\u00e4digendes Verhalten, die Verletzung satzungsm\u00e4\u00dfiger Pflichten oder Bei-trags-r\u00fcckst\u00e4nde von mindestens einem Jahr trotz einmaliger Mahnung.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\u00dcber den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Gegen den Ausschluss steht dem Mitglied die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, die schriftlich binnen eines Monats an den Vorstand zu richten ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Mitgliederversammlung entscheidet im Rahmen des Vereins endg\u00fcltig. Bis zur Entscheidung der Mit-gliederversammlung ruhen die Mitgliedsrechte.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">c) Streichung<br>Mitglieder, die unbekannt verzogen sind und sich innerhalb eines Jahres nicht gemeldet haben, werden von der Mitgliederliste gestrichen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 9 Organe des Vereins<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Auf Beschluss der Mitgliederversammlung k\u00f6nnen weitere Einrichtungen, Aussch\u00fcsse, Kommissionen, Beir\u00e4te o.\u00e4. mit besonderen Aufgaben geschaffen werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Aufgaben und Funktionen der Einrichtungen, Aussch\u00fcsse, Beir\u00e4te und Kommissionen k\u00f6nnen in Ge-sch\u00e4ftsordnungen geregelt werden. Die Gesch\u00e4ftsordnungen werden vom Vorstand bzw. von Kommissi-onen vorbereitet und von der Mitgliederversammlung beschlossen bzw. ge\u00e4ndert.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Eine Hausgruppenversammlung mit beratender Funktion f\u00fcr den Vorstand und die Mitgliederversamm-lung kann eingerichtet werden.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 10 Vorstand<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">1. Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern. Der Vorstand fasst seine Beschl\u00fcsse mit 2\/3 Mehrheit.<br>2. Die Mitgliedsversammlung bestimmt durch einfache Mehrheit, ob hierzu zwei BeisitzerInnen ohne Stimmrecht treten.<br>3. Vorstand und BeisitzerInnen d\u00fcrfen keine hauptamtlichen MitarbeiterInnen sein.<br>4. Der Vorstand und die BeisitzerInnen werden auf die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt. Der alte Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt. Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstand.<br>5. Der Vorstand gibt sich eine Gesch\u00e4ftsordnung, die Aufgaben und Funktionen regelt.<br>6. Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB sind der\/die 1. und 2. Vorsitzende und der\/die Schatzmeister\/in. Der\/die 1. und 2. Vorsitzende sind gemeinsam vertretungsberechtigt, im Verhinderungsfall tritt der\/die Schatzmeister\/in ein.<br>7.&nbsp; Der Vorstand entscheidet mit 2\/3 Mehrheit \u00fcber die Anstellung und Entlassung von MitarbeiterInnen auf Vorschlag einer Bewerbungskommission, die sich parit\u00e4tisch aus Mitgliedern des Vorstandes und der MitarbeiterInnen zusammensetzt.<br>8. Der Vorstand haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit.<br>9. Der Vorstand entscheidet \u00fcber die Einstellung einer Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung bzw. einer hauptamtlichen Vertretung gem\u00e4\u00df \u00a730 BGB in Abstimmung mit der Kontrollkommission. Die Aufgaben des\/der besonderen Vertreter\/Vertreter(in) werden in einer speziellen Gesch\u00e4ftsordnung festgeschrieben.<br>10. Bei finanziellen Engp\u00e4ssen beruft der Vorstand eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung ein, die dann \u00fcber die Aufnahme und \u00fcber die H\u00f6he eines Darlehens entscheidet.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 11 Mitgliederversammlung<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">1. Der Vorstand hat mindestens zweimal j\u00e4hrlich eine Mitgliederversammlung einzuberufen. Die Mitgliederversammlung kann jederzeit mit einfacher Mehrheit den Vorstand beauftragen, eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Vorstand kann aus wichtigem Grund jederzeit eine Mitgliederversammlung einberufen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung muss vom Vorstand einberufen werden, wenn ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe der Gr\u00fcnde beantragt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">2. Die Mitgliederversammlung wird durch eine schriftliche Einladung (z.B. Post, E- Mail, andere elektroni-sche Medien) sowie durch einen Aushang am schwarzen Brett bzw. durch Ver\u00f6ffentlichung auf der Homepage unter Bekanntgabe der Tagesordnung zwei Wochen vor dem geplanten Termin einberufen.<br>3. Die Mitgliederversammlung ist mit den anwesenden Mitgliedern beschlussf\u00e4hig. Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit gef\u00e4llt.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 12 Aufgaben und Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">1. Aufgaben:<br>1.1 Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes des Vorstandes und des Berichtes der Kontrollkommission und weiterer Kommissionen und Vereinsorgane.<br>1.2 Wahl des Vorstandes.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der\/die Vorsitzende, sein\/e Stellvertreter\/in und der\/die Schatzmeister\/in werden einzeln gew\u00e4hlt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Wahl erfolgt im geheimen Wahlgang. Diejenigen, die die meisten Stimmen erhalten, sind gew\u00e4hlt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Weitere Details k\u00f6nnen in einer von der Mitgliederversammlung zu beschlie\u00dfenden Wahlordnung festgelegt werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">1.3 Wahl einer Kontrollkommission mit drei Mitgliedern Die Kontrollkommissionsmitglieder d\u00fcrfen dem Vorstand nicht angeh\u00f6ren.<br>1.4. Wahl eines\/-r Protokollf\u00fchrers\/in und einer Versammlungs- bzw. Wahlleitung.<br>1.5 Jede \u00c4nderung der Satzung m\u00fcssen mit \u00be Mehrheit von mindestens 1\/3 aller Mitglieder erfolgen. Falls diese Bedingung nicht erf\u00fcllt wird, entscheidet eine vier Wochen sp\u00e4ter stattfindende Mitgliederversammlung mit \u00be Mehrheit der anwesenden Mitglieder.<br>1.6 Entscheidungen \u00fcber eingereichte Antr\u00e4ge.<br>1.7 Den Besch\u00e4ftigten des Vereins kann auf der Basis eines Beschlusses der Mitgliederversammlung ein Rederecht einger\u00e4umt werden.<br>1.8 Beschluss eines politischen Aktionsplans und dessen langfristige Umsetzung und Aktualisierung.<br>1.9 Die MV entscheidet \u00fcber die Aufnahme von Krediten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">2. Befugnisse:<br>2.1 Die Mitgliederversammlung entscheidet \u00fcber alle eingereichten Antr\u00e4ge mit einfacher Mehrheit (Satzungs\u00e4nderungen siehe \u00a7 12 Satz 1.5)<br>2.2 Der Rechenschaftsbericht an die Mitgliederversammlung enth\u00e4lt die Berichte des Vorstandes und der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung. Die Entlastung des Vorstandes erfolgt nach Ende des Wirtschaftsjahres.<br>2.3 Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung werden von dem\/der Protokollf\u00fchrer\/-in und einem Vor-standsmitglied schriftlich protokolliert und von ihm\/ihr unterzeichnet.<br>2.4 Die Protokolle der Mitgliederversammlung (MV) sind geordnet aufzubewahren und den Mitgliedern zu \u00fcbersenden.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 13 Kontrollkommission<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Kontrollkommission wird von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt und besteht aus drei Mitgliedern. Sie bleibt bis zur Wahl einer neuen Kontrollkommission im Amt. Sie gibt sich eine Gesch\u00e4ftsordnung, die Aufgaben und Funktionen regelt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Kontrollkommission pr\u00fcft die Arbeit des Vorstandes und der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung auf Satzungskonformit\u00e4t. Sie hat das Recht auf Teilnahme an allen Vorstandssitzungen und uneingeschr\u00e4nkten Zugang zu allen Unterlagen der Vereinst\u00e4tigkeit.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Kontrollkommission wird vom Vorstand \u00fcber den Haushaltsplan, die finanziellen Auswirkungen von Personalentscheidungen und die H\u00f6he der Investitionen informiert.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Gek\u00fcndigte MitarbeiterInnen haben das Recht auf Anh\u00f6rung durch die Kontrollkommission.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Kontrollkommission \u00fcbernimmt die Aufgaben der Kassenpr\u00fcfung. Dazu kann ein externer Wirtschaftspr\u00fcfer \/ Steuerberater hinzugezogen werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bei nicht l\u00f6sbaren Meinungsverschiedenheiten zwischen Vorstand und Kontrollkommission hat die Kontrollkommission das Recht, vom Vorstand die Einberufung einer au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung zu verlangen. Die Mitgliederversammlung trifft die abschlie\u00dfende Entscheidung.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 14 Beirat<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Mitgliederversammlung kann einen Beirat einrichten. Er hat die Aufgabe, den Vorstand und die Mit-gliederversammlung in grundlegenden Fragen der Vereinsarbeit und der laufenden Gesch\u00e4fte zu beraten. Er besteht aus maximal f\u00fcnf Personen, die aus den Bereichen (Kommunal-)Politik, Bildung und Wei-terbildung, Nichtregierungsorganisationen und Wissenschaft stammen. Die Beiratsmitglieder werden auf Vorschlag von Mitgliedern und\/oder dem Vorstand f\u00fcr die Dauer von drei Jahren von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 15 Datenschutz<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">1) Zur Erf\u00fcllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten \u00fcber pers\u00f6nliche und sachliche Verh\u00e4ltnisse der Mitglieder im Verein verarbeitet.<br>2) Soweit die in den jeweiligen Vorschriften beschriebenen Voraussetzungen vorliegen, hat jedes Ver-einsmitglied insbesondere die folgenden Rechte:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO,<\/li>\n\n\n\n<li>das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO,<\/li>\n\n\n\n<li>das Recht auf L\u00f6schung nach Artikel 17 DSGVO,<\/li>\n\n\n\n<li>das Recht auf Einschr\u00e4nkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO,<\/li>\n\n\n\n<li>das Recht auf Daten\u00fcbertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO und<\/li>\n\n\n\n<li>das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVO.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">3) Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst f\u00fcr den Verein T\u00e4tigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als den zur jeweiligen Aufgabenerf\u00fcllung geh\u00f6renden Zwecken zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zug\u00e4nglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch \u00fcber das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.<br>4) Zur Wahrnehmung der Aufgaben und Pflichten nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz bestellt der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand einen Datenschutzbeauftragten.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 16 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">1. Die Aufl\u00f6sung des Vereins erfordert hinsichtlich der Beschlussf\u00e4higkeit der Mitgliederversammlung die Anwesenheit von mindestens 1\/3 der eingetragenen Mitglieder. Die Entscheidung erfolgt mit einer 3\/4 Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Falls auf der Aufl\u00f6sungsversammlung nicht die notwendige Anzahl der Mitglieder erscheint, muss innerhalb von vier Wochen eine weitere Mitgliederversammlung einberufen werden, die mit den anwesenden Mitgliedern beschlussf\u00e4hig ist und die mit einfacher Mehrheit entscheidet.<br>2. Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder Wegfall des bisherigen Zwecks f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an den Deutschen Parit\u00e4tischen Wohlfahrtsverband, Landesverband NRW e.V., der es unmittelbar und aus-schlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden hat.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 17 Salvatorische Klausel<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Sofern einzelne Bestimmungen dieser Satzung unwirksam sind oder werden, soll die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen der Satzung nicht ber\u00fchrt werden. F\u00fcr diesen Fall soll die nichtige Bestimmung der Satzung durch eine rechtsg\u00fcltige Regelung ersetzt werden, die dem angestrebten Zweck, soweit als m\u00f6glich entspricht. In gleicher Weise ist im Wege der erg\u00e4nzenden Vertragsauslegung zu verfahren, sofern sich bei der Durchf\u00fchrung der Satzung herausstellt, dass die Satzung eine erg\u00e4nzungsbed\u00fcrftige L\u00fccke enth\u00e4lt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bielefeld, 11.12.2022<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Viola Obasohan, 1. Vorsitzende | Sven Ga\u00dfmann, 2. Vorsitzender | Dr. Asma Ait Allali, Schatzmeister<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des Internationalen Begegnungszentrums Friedenshaus e.V. (IBZ) Stand: 11.12.2022 \u00a7 1 Name des Vereins 1. Der Verein f\u00fchrt den Namen: INTERNATIONALES BEGEGNUNGSZENTRUM FRIEDENSHAUS e. V. (IBZ)2. 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