Denn diese Menschen haben einen Rechtsanspruch auf ein faires Asylverfahren in Europa, um ihren Schutzanspruch feststellen zu lassen. Dies gilt – auch nach den Vorgaben der Genfer Flüchtlingskonvention – unabhängig von der Form der Einreise. Zumal es sogenannte „legale“ Wege für Schutzsuchende nach Europa fast nicht gibt. Während des Asylverfahrens garantiert die sog. EU-Aufnahmerichtlinie darüber hinaus menschenwürdige Aufnahmestandards, wie etwa den Zugang zu medizinischer Versorgung. Dass der aktuelle Umgang mit Schutzsuchenden an der belarussisch-polnischen, aber auch vielen anderen EU-Außengrenzen nicht nur aus rechtlichen, sondern auch aus humanitären Gründen eine Katastrophe darstellt, wird jedem deutlich, der die Bilder in den Medien verfolgt.
Der Paritätische Gesamtverband fordert aus diesem Grund:
- die Verurteilung der Gewalt und Pushbacks insbesondere, aber keinesfalls ausschließlich an der Grenze Belarus/Polen. Die EU und ihre Mitgliedstaaten muss sofort einen rechtsstaatlichen und menschenwürdigen Umgang mit Flüchtlingen an ihren Außengrenzen sicherstellen.
- den Schutzsuchenden muss der Zugang zu einem fairen und rechtsstaatlichen Asylverfahren in der EU gewährt werden. Verantwortlich ist dafür im konkreten Fall zunächst Polen, dieses darf sich seiner Verantwortung und Verpflichtung nicht entziehen.
- die anderen EU Staaten – und dazu gehört insbesondere auch Deutschland – sollten als Akt der Solidarität sowie aus humanitären Gründen anbieten, einen Teil der dort festsitzenden Flüchtlinge zu übernehmen und von ihrem Selbsteintrittsrecht nach der Dublin-III Verordnung Gebrauch zu machen.
- Es muss sofort der Zugang von RA*innen, Ärzt*innen, NGOs und Journalist*innen in der Grenzregion sichergestellt werdenQuelle: Der Paritätische
Rechtsbrüche an der polnisch-belarussischen Grenze endlich beenden: Menschen schützen und Zugang zum Asylverfahren sicherstellen! – Der Paritätische – Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege (der-paritaetische.de)