Ein Kommentar von Harald Löhlein, Abteilungsleiter Migration und Internationale Kooperation und Kerstin Becker, Referentin Flüchtlingshilfe/-politik.
Die Situation an der polnisch-belarussischen Grenze spitzt sich weiter zu. Laut Medienberichten halten sich ca. 4.000 Flüchtlinge im Grenzgebiet auf. Belarus soll den Schutzsuchenden, die u.a. aus Afghanistan, Irak und Iran geflohen sind, die legale Einreise bis an die polnische Grenze ermöglicht haben. Polen aber verschließt seine Grenzen und schiebt selbst die Flüchtlinge, denen der Grenzübertritt der massiv abgeriegelten Grenze gelingt, wieder nach Belarus zurück. Diejenigen, die noch auf der belarussischen Seite der Grenze stehen, werden mit brutaler Härte an der Einreise gehindert. Laut Tagesschau vom 08.11.2021 sollen dabei schon mindestens 7 Menschen ums Leben gekommen sein.Diese sog. „Pushbacks“ stellen einen klaren Verstoß gegen europäisches und internationales Flüchtlingsrecht dar. „Illegal“ ist nicht die (versuchte) Einreise der Schutzsuchenden, sondern das Verhalten der polnischen Regierung, das aber seitens anderer Mitgliedstaaten unterstützt wird. Und selbst die EU Kommission prüft aktuell, wie diese Menschen in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden könnten. Ohne zuvor ein Asylverfahren in der EU – mit einem negativen Ergebnis – durchzuführen, wäre das eine klare Absage der EU an geltende Menschenrechtsgarantien wie das Recht auf Asyl.

Denn diese Menschen haben einen Rechtsanspruch auf ein faires Asylverfahren in Europa, um ihren Schutzanspruch feststellen zu lassen. Dies gilt – auch nach den Vorgaben der Genfer Flüchtlingskonvention – unabhängig von der Form der Einreise. Zumal es sogenannte „legale“ Wege für Schutzsuchende nach Europa fast nicht gibt. Während des Asylverfahrens garantiert die sog. EU-Aufnahmerichtlinie darüber hinaus menschenwürdige Aufnahmestandards, wie etwa den Zugang zu medizinischer Versorgung. Dass der aktuelle Umgang mit Schutzsuchenden an der belarussisch-polnischen, aber auch vielen anderen EU-Außengrenzen nicht nur aus rechtlichen, sondern auch aus humanitären Gründen eine Katastrophe darstellt, wird jedem deutlich, der die Bilder in den Medien verfolgt.

Der Paritätische Gesamtverband fordert aus diesem Grund:

  • die Verurteilung der Gewalt und Pushbacks insbesondere, aber keinesfalls ausschließlich an der Grenze Belarus/Polen. Die EU und ihre Mitgliedstaaten muss sofort einen rechtsstaatlichen und menschenwürdigen Umgang mit Flüchtlingen an ihren Außengrenzen sicherstellen.
  • den Schutzsuchenden muss der Zugang zu einem fairen und rechtsstaatlichen Asylverfahren in der EU gewährt werden. Verantwortlich ist dafür im konkreten Fall zunächst Polen, dieses darf sich seiner Verantwortung und Verpflichtung nicht entziehen.
  • die anderen EU Staaten – und dazu gehört insbesondere auch Deutschland – sollten als Akt der Solidarität sowie aus humanitären Gründen anbieten, einen Teil der dort festsitzenden Flüchtlinge zu übernehmen und von ihrem Selbsteintrittsrecht nach der Dublin-III Verordnung Gebrauch zu machen.
  • Es muss sofort der Zugang von RA*innen, Ärzt*innen, NGOs und Journalist*innen in der Grenzregion sichergestellt werdenQuelle: Der Paritätische
    Rechtsbrüche an der polnisch-belarussischen Grenze endlich beenden: Menschen schützen und Zugang zum Asylverfahren sicherstellen! – Der Paritätische – Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege (der-paritaetische.de)