Kinder und Jugendliche haben Rechte – selbstverständlich! Wer hat das nicht schon gelesen oder gehört? Doch 75 % der Eltern und immerhin noch 60 % der Kinder und Jugendlichen kennen das Thema Kinderrechte nur dem Namen nach. Nur 46 % der 9-14 Jährigen haben konkret von der UN-Kinderrechtskonvention gehört. Dabei feiert diese 2019 ihr 30 jähriges Bestehen. Aus diesem Grund haben in den Herbstferien einige Kinder und Jugendliche in NRW sich intensiv zusammen mit dem Paritätischen Jugendwerk NRW mit dem Thema auseinandergesetzt und wurden als Botschafter*innen für die Kinderrechte eingesetzt. So auch bei uns im IBZ Friedenshaus e.V. In dem Workshop haben sich die Teilnehmer*innen intensiv mit Artikel 2 der UN Kinderrechtskonvention auseinandergesetzt, der besagt:

Artikel 2: Achtung der Kindesrechte; Diskriminierungsverbot

Die Vertragsstaaten achten die in diesem Übereinkommen festgelegten Rechte und gewährleisten sie jedem ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Kind ohne jede Diskriminierung unabhängig von der Rasse, der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, einer Behinderung, der Geburt oder des sonstigen Status des Kindes, seiner Eltern oder seines Vormunds.

Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, dass das Kind vor allen Formen der. Diskriminierung oder Bestrafung wegen des Status, der Tätigkeiten, der Meinungsäußerungen oder der Weltanschauung seiner Eltern, seines Vormunds oder seiner Familienangehörigen geschützt wird.

Daraus haben die Kinder und Jugendlichen einen großartigen Clip entwickelt, den ihr unter folgendem Link sehen könnt:
https://www.picuki.com/media/2197162609508719691

Vielen Dank an Basma, Hayat, Rahma, Roda, Talia und Yahia!!!